Pflegegrade im Überblick
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den der Pflegebedürftige erhält. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse.
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:
1. Mobilität
Beispiele für die Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele für die Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beispiele für die Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
4. Selbstversorgung
Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Beispiele für die Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche
wahrnehmen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten
Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.
Pflegegrad | Punkte | Pflegebedarf |
---|---|---|
1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Leistungen der Pflegeversicherung
Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Einen Überblick über die Leistungen der AOK-Pflegekasse gibt Ihnen die Tabelle.
In der Tabelle finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Leistungen |
Pflege- grad 1 |
Pflege- grad 2 |
Pflege- grad 3 |
Pflege- grad 4 |
Pflege- grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
Pflegesach- leistung, häusliche Pflege |
- | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Teilstationäre Pflege |
- | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Vollstationäre Pflege- leistungen |
125 EUR Zuschuss |
770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Entlastungs- betrag |
125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR |
Kurzzeit- pflege, pro Kalender- jahr |
- | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR |
Verhinderungs- pflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs- mittel |
40 EUR | 40 EUR | 40 EUR | 40 EUR | 40 EUR |
Wohnumfeld- verbesserung, pro Maßnahme |
4.000 EUR | 4.000 EUR | 4.000 EUR | 4.000 EUR | 4.000 EUR |
Wohngruppen- zuschlag |
214 EUR | 214 EUR | 214 EUR | 214 EUR | 214 EUR |
Beratungs- einsatz, pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 viertel- jährlich |
23 EUR | 23 EUR | 23 EUR | 23 EUR | 23 EUR |